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  1. Die Kleinanzeige muss den Einwohnern und/oder den Gästen von Verbier/Val de Bagnes von Nutzen sein.
  2. Die Kleinanzeige muss korrekt verfasst und vollständig sein.
  3. Kleinanzeigen für Tätigkeitsfelder, für die beim Tourismusbüro gebührenpflichtige Listen geführt werden oder die, Konkurrenz für Mitglieder von Verbier/Bagnes Tourisme schaffen würden, können nicht akzeptiert werden. Zu diesen Tätigkeitsfeldern gehören: Babysitting, Haushalthilfe, Vermietung von Chalets und Ferienwohnungen für Kurzaufenthalte.
  4. Verbier/Bagnes Tourisme behält sich das Recht vor, eine Anzeige ohne Begründung abzulehnen.
  5. Wenn eine Anzeige nicht innert 48 Arbeitsstunden nach Eingang veröffentlicht ist, wurde sie abgelehnt.

 

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